Universität Bonn

Landwirtschaftliche Fakultät

Gleichstellung

Die Begleitung und Beratung der Fakultät zur Einhaltung der Vorgaben aus dem Landesgleichstellungsgesetzes und des Hochschulgesetzes bildet den Arbeitsschwerpunkt der Gleichstellungsbeauftragten der Landwirtschaftlichen Fakultät. Die Gleichstellung verfügt über ein eigenes Budget und das Thema ist ein dauerhafter TOP in der Fakultätsratssitzung.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung des Professorinnenanteils, der Unterstützung der weiblichen Nachwuchswissenschaftlerinnen sowie zur Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Beruf und Familie während der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase.

Gleichstellungspläne

Gleichstellungspläne sind wesentliche Steuerungsinstrumente zur Förderung der Gleichstellung an Hochschulen. Die rechtliche Grundlage zur Erstellung und Fortschreibung bildet das Landesgleichstellungsgesetz NRW (§§ 5, 5a und 6). Entsprechend § 6 des LGG besteht der Inhalt des Gleichstellungsplans aus den folgenden vier Abschnitten:

Statistische Bestandsaufnahme

Festlegung der Gleichstellungsquote und Ziele

Maßnahmen

Controlling, Berichtspflicht und Fortschreibung

Gleichstellungsquote

Die Gleichstellungsquote liegt laut Vorgabe des Netzwerks Frauen und Geschlechterforschung NRW bei 51,80 %. Diese Quote muss an unserer Fakultät bis 2026 in allen Bereichen erreicht sein. Auf den folgenden Beschäftigtenebenen ist an der Landwirtschaftlichen Fakultät bereits die Gleichstellungsquote erreicht [1]:

  • Studienanfänger*innen
  • Student*innen
  • Absovent*innen
  • Promovend*innen (abgeschlossene Promotionen)
  • Habilitationen / Nachwuchsgruppenleitungen / Juniorprofessuren
  • Professor*innen Qualifikationsstufe W1
  • Professor*innen Qualifikationsstufen W2/C3 (incl. der Professuren nach Jülicher Modell)


Auf der Qualifikationsstufe W3/C4 (inkl. der Professuren nach Jülicher Modell) ist die Quote bisher nicht erreicht worden (aktuell bei 20,0 % [1]). Die Gleichstellungsquote auf der Qualifikationsstufe W3 ist bis 2026 erreichbar, wenn von den 7 nachzuberufenden Stellen (ohne Cluster-Professuren [1]) mindestens 4 durch Frauen besetzt werden.

[1] Stand Dezember 2021

Junge Wissenschaftlerinnen 

werden von der Fakultät wie folgt unterstützt:

  • Finanzierung einer Hilfskraft zur Fortführung praktischer Labor-/Feldversuche während des Mutterschutzes / Elternzeit im Rahmen eines festgelegten Budgets
  • Personalentwicklungsmaßnahmen im Bereich Präsentation, Rhetorik, Didaktik
  • Förderung der Vereinbarkeit von Wissenschaft, Beruf und Familie während der wissenschaftlichen Qualifizierungsphase: Auf dem Campus Poppelsdorf wurde hierzu ein Familienzimmer eingerichtet.

Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache

Der Leitfaden für geschlechtergerechte Sprache wurde im Rahmen des 2021 eingeworbenen Projektes „Geschlechtergerechte Sprache /Formulierungen auf den Webseiten der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn“ in enger Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro und der Stabsstelle für Chancengerechtigkeit und Diversität entwickelt. Er dient zur Sensibilisierung und Orientierung für geschlechtergerechte Sprache.

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Vorgaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen wurde in einem Konzept zur Besetzung von den Berufungskommissionen an der Landwirtschaftlichen Fakultät und bei der Besetzung weiterer Fakultäts-Kommissionen umgesetzt. Das Konzept wird bei jeder Kommissionszusammenstellung angewandt.

Avatar Müller

Dr. Ute Müller

Gleichstellungsbeauftragte

Carl-Troll-Str. 10

53115 Bonn

Avatar Wolter-­Sadlers

Jutta Wolter-­Sadlers

Meckenheimer Allee 174

53115 Bonn

Wir bemühen uns auf dieser Webseite um eine gendergerechte Sprache. Möglicherweise ist dies nicht immer durchgehend möglich, jedoch möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass stets alle Geschlechter angesprochen werden.
Wird geladen