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Wie läuft eine Promotion ab?

Vor der Promotion

Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme zu einem/r Professor*in der Landwirtschaftlichen Fakultät, die/der bereit ist, Ihre Arbeit zu betreuen.

Oftmals findet man auf den Internetseiten der Institute aktuelle Stellenangebote mit der Möglichkeit zu promovieren. Schauen sie regelmäßig nach, ob etwas für Sie dabei ist.

Vielleicht haben Sie eine eigene Idee? Sprechen Sie potentielle Betreuer*innen direkt an. Erläutern Sie Ihr Forschungsvorhaben so genau wie möglich, geben Sie Gründe dafür an, warum die/der Professor*in als Betreuer*in geeignet ist.

Klären Sie die notwendigen Sprachkenntnisse (Promotion auf Deutsch oder Englisch).

 

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Nachdem Sie eine/n Betreuer*in gefunden haben, müssen die formalen Voraussetzungen für Ihre Annahme als Promotionsstudent*in geklärt werden, die in der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät festgelegt sind [siehe Download-Bereich]. Für die Zulassung sind der Promotionsausschuss und der Fakultätsrat zuständig.

Dafür stellen Sie einen Antrag an den Dekan der Landwirtschaftlichen Fakultät der Universität Bonn auf Zulassung zum Promotionsstudium. Ihr/e Betreuer*in muss diesen Antrag ebenfalls unterzeichnen (Abgabefrist: Spätestens 10 Tage vor der nächsten Fakultätsratsitzung - die Termine finden Sie unter "Aktuelles").

 

Anlagen zum Antrag

  • Lebenslauf (unterschrieben)

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen wissenschaftlichen Studiums nach § 6 der Promotionsordnung vom 17.06.2011 (beglaubigte Kopie der Urkunde und des Zeugnisses oder Vorlage der Originale)

  • Erklärung Hochschullehrer*in der Landwirtschaftlichen Fakultät zur Übernahme der Betreuung nach § 6 (1) bis (3) der Promotionsordnung vom 17.06.2011

  • Erhebungsbogen Hochschulstatistikerfassung

  • EXCEL-Formular zur Aufnahme der persönlichen Daten

 

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Immatrikulation ja oder nein?

Grundsätzlich gilt, dass Sie sich während Ihrer Promotion als Student*in immatrikulieren können.
Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat der Universität Bonn

Als Studierende*r genießen Sie eine Reihe von Vorteilen:

  • NRW-Semesterticket
  • vergünstigte Eintritte
  • kostenlose Lehrangebote der Universität
  • Erhalt einer Uni-ID
  • Wohnheim
  • Angebote des Studierendenwerks
  • Nutzung der Universitätsbibliothek etc.

Die Einschreibung und Rückmeldung sind mit Kosten verbunden (ca. 290 €/Semester).

 

Durchführung der Promotion

Wenn alle Formalitäten absolviert wurden werden Sie zur Promotion zugelassen und erhalten eine entsprechende Bestätigung. Nun sollten Sie sich auf die Durchführung Ihrer Promotion konzentrieren. Neben der traditionellen Promotion bietet die Landwirtschaftliche Fakultät auch die Teilnahme an einem Strukturierten Promotionsprogramm im Rahmen der Bonn International Graduate School (BIGS) - Land and Food an:

Mit dem Argelander-Programm hat die Universität Bonn ein umfassendes Unterstützungssystem zur Förderung der Entwicklung junger Wissenschaftler*innen auf allen akademischen Ebenen geschaffen. Hier können Sie bspw. am Förderprogramm Promotion-Plus teilnehmen.

 

Promotionsverfahren

Ihr Promotionsprojekt ist beendet und Ihre Dissertation ist beinahe fertiggestellt? Nun kommen weitere Verfahrensschritte auf Sie zu: Zunächst müssen Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren stellen. Hierin müssen Sie den exakten Titel Ihrer Arbeit angeben und einen Vorschlag für die Zusammensetzung Ihres Prüfungsausschusses machen. Dazu beachten Sie bitte unbedingt § 3 (1) und (2) der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät, die Sie unter den Downloads finden.

Es empfiehlt sich, die/den Zweitgutachter*in möglichst früh einzubinden, damit Sie Ihre Arbeit unter fachlichen Gesichtsprunkten bereits vor der Abgabe mit ihr/ihm diskutieren können. Ihr Antrag muss vom Fakultätsrat (dieser tagt dreimal im Semester während der Vorlesungszeit) genehmigt werden. Erst danach können Sie Ihre Dissertation mit den im Antrag auf Begutachtung aufgeführten Unterlagen im Promotionsbüro einreichen.

 

Begutachtung der Promotion

Liegen die Unterlagen vollständig vor, wird Ihre Arbeit an die Gutachtenden weitergeleitet, die Ihre Dissertation in der Regel innerhalb von acht Wochen begutachten. Liegen alle Gutachten vor und ist die Annahme der Dissertation festgestellt worden, werden die prüfungsberechtigten Mitglieder und die Angehörigen der Landwirtschaftlichen Fakultät über die zweiwöchige Auslegungsfrist informiert. Es schließt sich eine dreitägige Widerspruchsfrist an. Wurde kein Widerspruch erhoben, wird vom Erstgutachter eine Druckfertigkeitserklärung eingeholt.

 

Öffentlicher Vortrag und Wissenschaftliche Aussprache

Jetzt kann mit einer mindestens zweiwöchigen Frist zum Promotionskolloquium eingeladen werden. Dazu teilt der Prüfling die erforderlichen Informationen (Datum, Uhrzeit, Institut, Hörsaal, mögliche Vertretung für den Vorsitz) rechtzeitig dem Promotionsbüro per Mail mit. Nach erfolgreicher Absolvierung der Prüfung erhalten Sie zeitnah eine vorläufige Bescheinigung über die Gesamtbewertung Ihrer Promotionsleistung.

 

Abschluss der Promotion

Ihr Promotionsverfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht wurde. Dazu haben Sie maximal ein Jahr Zeit. Genauere Informationen erhalten Sie nach der Prüfung, wo Ihnen vom Vorsitz ein entsprechender Brief überreicht wird.

Die Doktorurkunde wird ausgestellt, sobald die für den Abschluss erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sie erhalten zwei beglaubigte Kopien. Die Promotion gilt als vollzogen und der Titel darf geführt werden. Das Original der Urkunde wird auf der jährlichen Promotionsfeier - freitags vor dem Universitätsfest - durch den Dekan überreicht.

 

Downloads für die Promotion

Promotionsordnung

Amtliche Bekanntmachungen, 51. Jahrgang, Nr. 76

Abweichung von § 18a Abs. 3 und Abs. 5 Satz 4 der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät in der Fassung der Dritten Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät (Amtl. Bek. Jg. 51, Nr. 6 vom 18. April 2021) der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 08. November 2021


Amtliche Bekanntmachungen, 51. Jahrgang, Nr. 36

Dritte Ordnung zur Änderung der "Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät" der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 18. April 2021


Amtliche Bekanntmachungen 49. Jahrgang, Nr. 19

Zweite Ordnung zur Änderung der "Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät" der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 27. Juni 2019


Amtliche Bekanntmachungen 47. Jahrgang, Nr. 49

Ordnung zur Änderung der "Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät" der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 11. Dezember 2017


Amtliche Bekanntmachungen 41. Jahrgang, Nr. 15

"Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät" der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 17. Juni 2011

Promotionsstudium ( §5 und §6 der PromO )

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium gemäß § 6 der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät vom 17. Juni 2011


Betreuungserklärung

Erklärung der betreuenden Hochschullehrerin / des betreuenden Hochschullehrers der Landwirtschaftlichen Fakultät


Persönliche Daten

Formular zur Aufnahme der persönlichen Daten (Excel-Tabelle)


Erhebungsbogen Promovierendenstatistik

Erhebungsbogen Promovierendenstatistik

Promotionsverfahren ( §7 ff. der PromO )

Hinweise zu Ablauf des Promotionsverfahrens

Zusammenstellung aller wesentlichen Schritte des Promotionsverfahrens an der Landwirtschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn


Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren

Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren durch den/die Hochschullehrer*in gemäß §7 der Promotionsordnung der Landwirtschaftlichen Fakultät vom 17. Juni 2011

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