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Anerkennung

Sie brauchen eine Nichtanrechnungsbescheid für die Einschreibung; Sie möchten sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium oder einem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen? Dann sind Sie hier richtig.

anerkennung
Foto: Colourbox.de

Anerkennung/ Auslandsaufenthalt

Sie möchten sich bereits erbrachte Leistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen lassen oder planen einen Auslandsaufenthalt, dann kontaktieren Sie bitte:

Das Bachelorprüfungsbüro für Anerkennungen in einem Bachelorstudiengang

Platzhalter Frau  

Studierende mit Nachnamen A-L
Sabrina Müller
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn

+49 228 73-3581
  +49 151 74485523
  +49 228 73-2140

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Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich (außer mittwochs).
Terminvereinbarung per E-Mail.

       

 

Platzhalter Frau  

Studierende mit Nachnamen M-Z
Jaqueline Wewers
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn

+49 228 73-6364
  +49 160 90426924
  +49 228 73-2140

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Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich.
Terminvereinbarung per E-Mail.

       

 

Das Masterprüfungsbüro für Anerkennungen in einem Masterstudiengang

Platzhalter Frau  

 
Ine Snoekx
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn

+49 228 73-3125
  +49 170 9289318
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Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich.
Terminvereinbarung per E-Mail.

       

 

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Roland Ostwald
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn

+49 228 73-3125
  +49 151 74485524
[Email protection active, please enable JavaScript.]

Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich.
Terminvereinbarung per E-Mail.

       

 

Für den Studiengang Staatsexamen Lebensmittelchemie

Platzhalter Mann  

 
Prof. Dr. Matthias Wüst
Endenicher Allee 11-13
AVZ 1, 1. OG, Raum 114
53115 Bonn

+49 228 73-2361

nach Vereinbarung

       

 

Für einen Auslandsaufenthalt

Informationen zur Studierendenmobilität finden Sie auf der Seite des Internationales.

 

Sie können bei den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zum Ablauf der Anerkennung und Hilfestellungen zum Ausfüllen des unten stehenden Formulars erhalten. Sobald Sie anschließend das Antragsformular endgültig ausgefüllt haben, können Sie Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen im Prüfungsbüro einreichen. Auf Grundlage des vollständig ausgefüllten Formulars entscheidet dann der zuständigen Studiengangsvertreter aus dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung. Sie bekommen nach dem Entschluss einen Bescheid vom Prüfungsbüro darüber, welche Leistungen anerkannt bzw. nicht anerkannt wurden. Das Prüfungsbüro wird die anerkannten Leistungen entsprechend verbuchen, so dass diese im Notenspiegel in BASIS angezeigt werden. Im Falle nicht-anerkannter Leistungen können Sie sich im Prüfungsbüro über die Gründe informieren. Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz.

Wenn Sie Leistungen von mehr als einem Hochschulstandort prüfen lassen möchten, ist für jede Institution ein eigener Antrag einzureichen.

Fristen

  • Bei Studienstart im Wintersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.10. bis zum 31.11. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).
  • Bei Studienstart im Sommersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.04. bis zum 30.04. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).

Anerkennung aus Ausbildungen

Die Anerkennung von Leistungen aus einer Ausbildung sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, da das DQR-Niveau einer Ausbildung (i.d.R. DQR-Niveaustufe 4) geringer eingestuft wird als bei einem Bachelorstudium (DQR-Niveaustufe 6). DQR steht dabei für den Deutschen Qualifikationsrahmen, der systematisch die Qualifikationen beschreibt und diese Niveaustufen zuordnet. Um die Niveaustufe Ihrer Ausbildung zu erfahren können Sie die Qualifikationssuche nutzen.

Anerkennungen für das Lehramtsstudium

Für die Anerkennung von bildungswissenschaftlichen Bestandteilen und Praxiselementen wenden Sie sich bitte an das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL).
Für die Anerkennung von fachwissenschaftlichen Modulen wenden Sie sich bitte an oben genannte Ansprechpartner (Herr Dr. Kösters bzw. Herr Ebbers). Zuerst wird die Anerkennung mit oben stehendem Anerkennungsformular vorbereitet. Nach der Zustimmung des Studiengangsvertreters wird die Fachempfehlung für das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL) ausgestellt. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss des BZL.

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