Anerkennung
Sie brauchen eine Nichtanrechnungsbescheid für die Einschreibung; Sie möchten sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium oder einem Auslandsaufenthalt anerkennen lassen? Dann sind Sie hier richtig.
Anerkennung/ Auslandsaufenthalt
Sie möchten sich bereits erbrachte Leistungen aus einem vorhergehenden Studium anerkennen lassen oder planen einen Auslandsaufenthalt, dann kontaktieren Sie bitte:
Das Bachelorprüfungsbüro für Anerkennungen in einem Bachelorstudiengang
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Studierende mit Nachnamen A-L +49 228 73-3581
Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich (außer mittwochs). |
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Studierende mit Nachnamen M-Z +49 228 73-6364
Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich. |
Das Masterprüfungsbüro für Anerkennungen in einem Masterstudiengang
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+49 228 73-3125 Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich. |
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+49 228 73-3125 Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich. |
Für den Studiengang Staatsexamen Lebensmittelchemie
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+49 228 73-2361 nach Vereinbarung |
Für einen Auslandsaufenthalt
Informationen zur Studierendenmobilität finden Sie auf der Seite des Internationales.
Sie können bei den oben genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Informationen zum Ablauf der Anerkennung und Hilfestellungen zum Ausfüllen des unten stehenden Formulars erhalten. Sobald Sie anschließend das Antragsformular endgültig ausgefüllt haben, können Sie Ihren Antrag zusammen mit allen notwendigen Unterlagen im Prüfungsbüro einreichen. Auf Grundlage des vollständig ausgefüllten Formulars entscheidet dann der zuständigen Studiengangsvertreter aus dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung. Sie bekommen nach dem Entschluss einen Bescheid vom Prüfungsbüro darüber, welche Leistungen anerkannt bzw. nicht anerkannt wurden. Das Prüfungsbüro wird die anerkannten Leistungen entsprechend verbuchen, so dass diese im Notenspiegel in BASIS angezeigt werden. Im Falle nicht-anerkannter Leistungen können Sie sich im Prüfungsbüro über die Gründe informieren. Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie auf den Internetseiten der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz.
Wenn Sie Leistungen von mehr als einem Hochschulstandort prüfen lassen möchten, ist für jede Institution ein eigener Antrag einzureichen.
Fristen
- Bei Studienstart im Wintersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.10. bis zum 31.11. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).
- Bei Studienstart im Sommersemester ist der Antrag auf Anerkennung vom 01.04. bis zum 30.04. zu stellen (in der Regel innerhalb des ersten Fachsemesters).
Anerkennung aus Ausbildungen
Die Anerkennung von Leistungen aus einer Ausbildung sind nur in wenigen Ausnahmefällen möglich, da das DQR-Niveau einer Ausbildung (i.d.R. DQR-Niveaustufe 4) geringer eingestuft wird als bei einem Bachelorstudium (DQR-Niveaustufe 6). DQR steht dabei für den Deutschen Qualifikationsrahmen, der systematisch die Qualifikationen beschreibt und diese Niveaustufen zuordnet. Um die Niveaustufe Ihrer Ausbildung zu erfahren können Sie die Qualifikationssuche nutzen.
Anerkennungen für das Lehramtsstudium
Für die Anerkennung von bildungswissenschaftlichen Bestandteilen und Praxiselementen wenden Sie sich bitte an das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL).
Für die Anerkennung von fachwissenschaftlichen Modulen wenden Sie sich bitte an oben genannte Ansprechpartner (Herr Dr. Kösters bzw. Herr Ebbers). Zuerst wird die Anerkennung mit oben stehendem Anerkennungsformular vorbereitet. Nach der Zustimmung des Studiengangsvertreters wird die Fachempfehlung für das Bonner Zentrum für Lehrerbildung (BZL) ausgestellt. Die Entscheidung über die Anerkennung obliegt dem Prüfungsausschuss des BZL.