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Bewerbung Masterstudiengänge

Sie finden auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zur Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für die Masterstudiengänge Ernährungswissenschaften, Molekulare Lebensmitteltechnologie, Naturschutz- und Landschaftsökologie, Nutzpflanzenwissenschaften und Tierwissenschaften.

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Foto: Volker Lannert / Universität Bonn

Bewerbung bzw. Antrag auf Zulassung ins erste Fachsemester

Hier finden Sie alle Informationen für den Antrag auf Zulassung (Bewerbung) ins erste Fachsemester für die Studiengänge M.Sc. Ernährungswissenschaften, M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie, M.Sc. Naturschutz- und Landschaftsökologie, M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften und M.Sc. Tierwissenschaften. Bitte lesen Sie diese Informationen bevor Sie sich bewerben.

Bewerbungsinformationen für einen Bachelorstudiengang.

Bewerbungsinformationen für den M.Sc. AFECO und M.Sc. ARTS.

 

Wann kann ich mich bewerben?

  • Bewerbungen für das Wintersemester:
    • Die Bewerbung ist nur zwischen 7:00 bis 22:00 Uhr (MEZ/MESZ) möglich.
    • Internationale BewerberInnen: vom 01. April bis zum 30. April
    • Deutsche, EU- und gleichgestellte BewerberInnen: vom 15. Juni bis zum 15. Juli
  • Bewerbungen für das Sommersemester:
    • Die Bewerbung ist nur zwischen 7:00 bis 22:00 Uhr (MEZ/MESZ) möglich.
    • Internationale BewerberInnen: vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober
    • Deutsche, EU- und gleichgestellte BewerberInnen: vom 15. Dezember bis zum 15. Januar

 

  • Für die Masterstudiengang M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie und M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich.
  • Informationen dazu, ob internationale Bewerberinnen und Bewerber den Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in folgenden Verordnungen:
    • Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in der aktuellen Fassung.
    • Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz) in der aktuellen Fassung.
    • Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung) in der aktuellen Fassung.


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Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Als Zugangsvoraussetzung benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelorstudium) im jeweiligen Fach oder eines verwandten Faches. Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen (§ 3) und in den Auswahlverfahrenssatzungen
  • Die Einstufung als verwandtes Fach erfolgt anhand Ihrer Bewerberunterlagen durch eine Auswahlkommission. Vorherige Anfragen zur Verwandtschaft können daher nicht beantwortet werden.
  • Die letzte Prüfungsleistung aus Ihrem ersten berufsqualifizierenden Abschluss muss vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein. Der Nachweis dazu muss in der ersten Oktoberwoche (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. in der ersten Aprilwoche (bei Studienbeginn zum Sommersemester) erfolgen. Aus dem Nachweis (Zeugnis, Transcript of Records oder Bescheinigung des Prüfungsamtes) muss hervorgehen, dass alle Leistungen inklusive Abschlussarbeit des vorangehenden Studiums noch im Semester der Bewerbung abgelegt wurden. Das bedeutet, dass auch die Abschlussarbeit (ggfls. inklusive Kolloquium) spätestens bis zum 30.09. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. 31.03. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) absolviert sein müssen.
  • Studierende von Fachhochschulen, die kein Abitur haben, müssen bereits vor der Einschreibung Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, und zur Einschreibung das Abschlusszeugnis vorlegen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ein Deutsch-Sprachzertifikat benötigen (z.B. DSH 2 oder TestDaF 4444). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des International Office.

M.Sc. Ernährungswissenschaften (§3 Zugangsvoraussetzungen):

(1) Der konsekutive Masterstudiengang „Ernährungswissenschaften“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fächern Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaften, Ernährungswissenschaften oder in einem verwandten Fach nachweisen.

(2) Durch den Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 muss ein Mindestumfang von 24 ECTS-LP an naturwissenschaftlichen Grundlagen (Mathematik, Physik, Chemie und Biologie) sowie mindestens 42 ECTS-LP (einschließlich der Bachelorarbeit) an ernährungswissenschaftlich ausgerichteten Modulen nachgewiesen werden.

(3) Studienbewerber*innen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation.

(4) Vorausgesetzt wird die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) laut anerkanntem Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS) oder einem äquivalenten Nachweis.

(5) Kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben unberührt.

(6) Die Auswahl der Bewerber*innen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Bonn.

(7) Das Studium wird bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach Absatz 1 und 2 eröffnet, wenn die Eignung für den gewählten Masterstudiengang insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote festgestellt wird. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.

M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie (§3 Zugangsvoraussetzungen):

(1) Der konsekutive Masterstudiengang „Molekulare Lebensmitteltechnologie“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fächern Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelchemie, (Ernährungs- und) Lebensmittelwissenschaften oder in einem verwandten Fach nachweisen.

(2) Durch den Hochschulabschluss gemäß Absatz 1 muss ein Mindestumfang von 24 ECTS-LP an naturwissenschaftlichen Grundlagen (Mathematik, Physik, Chemie und Biologie) sowie mindestens 42 ECTS-LP (einschließlich der Bachelorarbeit) an lebensmittelwissenschaftlich ausgerichteten Modulen (insbesondere Lebensmittelchemie und -technologie) nachgewiesen werden.

(3) Studienbewerber*innen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation.

(4) Vorausgesetzt wird die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) laut anerkanntem Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS) oder einem äquivalenten Nachweis.

(5) Kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben unberührt.

(6) Die Auswahl der Bewerber*innen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Bonn.

(7) Das Studium wird bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach Absatz 1 und 2 eröffnet, wenn die Eignung für den gewählten Masterstudiengang insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote festgestellt wird. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.

M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie (§4 Zugangsvoraussetzungen):

(1) Der konsekutive Masterstudiengang „Naturschutz und Landschaftsökologie“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Geographie, Geoökologie, Landschaftsökologie, Agrarwissenschaften, Umweltwissenschaften oder in einem verwandten Fach nachweisen. Der Prüfungsausschuss legt fest, bei welchen Abschlüssen es sich um solche in einem verwandten Fach handelt.

(2) Studienbewerber*innen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation.

(3) Vorausgesetzt wird die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) laut anerkanntem Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS) oder einem äquivalenten Nachweis.

(4) Kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben unberührt.

(5) Die Auswahl der Bewerber*innen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Bonn.

(6) Das Studium wird bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach Absatz 1 eröffnet, wenn die Eignung für den gewählten Masterstudiengang insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote festgestellt wird. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.

M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften (§3 Zugangsvoraussetzungen):

(1) Der konsekutive Masterstudiengang „Nutzpflanzenwissenschaften“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Agrarwissenschaften oder in einem verwandten Fach nachweisen.

(2) Studienbewerber*innen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation.

(3) Vorausgesetzt wird die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) laut anerkanntem Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS) oder einem äquivalenten Nachweis.

(4) Kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben unberührt.

(5) Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, richtet sich die Auswahl der Bewerber*innen nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Bonn.

(6) Das Studium wird bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach Absatz 1 eröffnet, wenn die Eignung für den gewählten Masterstudiengang insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote festgestellt wird. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.

M.Sc. Tierwissenschaften (§3 Zugangsvoraussetzungen):

(1) Der konsekutive Masterstudiengang „Tierwissenschaften“ richtet sich an Bewerber*innen, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Agrarwissenschaften oder in einem verwandten Fach nachweisen.

(2) Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) besitzen; als Nachweis dient eine an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworbene Hochschulzugangsberechtigung, eine deutsche Sprachprüfung (z. B.: DSH 2, TestDaF auf der Ebene TDN 4) oder eine äquivalente Qualifikation.

(3) Vorausgesetzt wird die Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) laut anerkanntem Sprachtest (z. B. TOEFL, IELTS) oder einem äquivalenten Nachweis.

(4) Kapazitätsbezogene Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus) bleiben unberührt.

(5) Die Auswahl der Bewerber*innen richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Universität Bonn.

(6) Das Studium wird bereits vor dem Erwerb der Zugangsvoraussetzung nach Absatz 1 eröffnet, wenn die Eignung für den gewählten Masterstudiengang insbesondere anhand einer nach den bislang vorliegenden Prüfungsleistungen ermittelten Durchschnittsnote festgestellt wird. Die Einschreibung erlischt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Nachweis über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen nicht bis zum Ablauf von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einschreibung, bei der Zulassungsstelle eingereicht wird.


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Wie viele Studienplätze gibt es?

Die angegebenen Studienplätze beziehen sich auf Bewerbungen aus EU/EWR-Staaten. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten sind 5% (mindestens ein Studienplatz) der Studienplätze reserviert.

Studienplätze im Wintersemester

  • M.Sc. Ernährungswissenschaften: 34
  • M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie: 35
  • M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie: 25
  • M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften: 160
  • M.Sc. Tierwissenschaften: 47

Studienplätze im Sommersemester

  • M.Sc. Ernährungswissenschaften: 9
  • M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie: 5
  • M.Sc. Tierwissenschaften: 12


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Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

  • Folgende Dokumente müssen Sie im Bewerbersystem hochladen (PDF oder jpg):
    • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
    • Zeugnis oder aktuelle, vorläufige Notenübersicht in deutscher oder englischer Sprache über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelorstudium). Die Durchschnittsnote muss erkennbar sein und die absolvierten Module müssen einzeln aufgeführt sein, um ggfls. die Verwandtschaft eines Studienganges beurteilen zu können.
    • Übersetzte Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein
    • Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien müssen ein APS-Zertifikat beilegen.
  • Bewerber mit vorläufiger Notenbescheinigung: Sie bewerben sich mit dem zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuellen Notendurchschnitt. Spätere Änderungen an der Note können nicht berücksichtigt werden. Den Nachweis über den Abschluss aller Leistungen müssen Sie zur personellen Erstanmeldung im Prüfungsbüro Anfang Oktober (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. Anfang April (bei Studienbeginn zum Sommersemester) nachweisen. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Leistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggfls. dazugehörigem Kolloquium) bis zum 30.09. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) abgelegt sein müssen.
  • Alle zwingend erforderlichen Angaben werden im Bewerberportal abgefragt. Sie können die Bewerbung jederzeit unterbrechen und sich später wieder einloggen, um die Bewerbung zu vervollständigen.


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Wie und wo bewerbe ich mich?

  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Eine zusätzliche Übersendung der Unterlagen per Post ist nicht notwendig!
  • Unterlagen, die auf dem Postweg eintreffen können nicht berücksichtigt werden und werden nicht zurückgesandt.
  • Bitte denken Sie daran die Bewerbung im Online-Portal vollständig abzuschließen und abzusenden. Bewerbungen, die nicht fristgerecht abgesendet wurden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei Anfragen zu Ihrer Bewerbung geben Sie bitte immer die Bewerbernummer an.


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Kann ich nach dem Absenden meiner Bewerbung über das Online-Portal noch Änderungen vornehmen?

  • Nachdem Sie die Bewerbung über das Online-Portal abgeschickt haben, können Sie selbstständig keine Änderungen mehr an Ihrer Bewerbung vornehmen. Wenn Sie nachträglich noch einen Fehler in Ihrer Bewerbung finden können Sie gerne den unten stehenden Ansprechpartner kontaktieren. Dieser kann Änderungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vornehmen.
  • Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden keine Änderungen mehr vorgenommen.


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Wie und wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalten habe?

  • Nach dem Ende der Bewerbungsfrist findet die Sitzung der Auswahlkommission für den jeweiligen Masterstudiengang statt. Diese Kommission entscheidet über die Verwandtschaft von Studiengängen und wie viele Zulassungen für das entsprechende Semester ausgesprochen werden.
  • Die Bescheide (Zulassung sowie Ablehnung) werden über das Bewerbersystem versandt. Sie können jederzeit den aktuellen Status im Bewerbersystem einsehen. Die Bescheide erhalten Sie ausschließlich per E-Mail, an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse.
  • Es kann einige Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist dauern, bis eine Entscheidung getroffen wurde und Sie eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten.
  • Die Zulassung ist nur für das jeweilige Semester gültig und kann nicht in nachfolgende Semester übertragen werden.


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Warum wurde ich abgelehnt?

  • Wenn Sie aufgrund des Nummerus Clausus abgelehnt wurden, ist Ihr Studiengang generell als verwandt eingestuft worden. Allerdings gab es mehr Bewerbungen auf den Studiengang als Studienplätze zur Verfügung stehen. Sofern es ein Nachrückverfahren gibt, nehmen Sie automatisch daran teil.
  • Sollten Sie die studiengangsspezifischen Zugangsbedingungen nicht erfüllen, so können Sie keinen Studienplatz erhalten, da Ihr Studiengang als nicht verwandt eingestuft wurde oder Ihre Bewerbung unvollständig war. Näheres finden Sie unter dem Zugangsvoraussetzungen. Sie nehmen in diesem Fall auch nicht am Nachrückverfahren teil.


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Wo liegt der NC? Wie waren die Verfahrensergebnisse (NC-Werte) in der Vergangenheit?

  • M.Sc. Ernährungswissenschaften (vor WS 20/21 M.Sc. Humanernährung):

    • 3,1 (WiSe 22/23)
    • 2,4 (SoSe 22)
    • 2,7 (WiSe 21/22)
    • 3,0 (SoSe 21)
    • 2,7 (WiSe 20/21)
    • 2,1 (SoSe 20)
    • 2,5 (WiSe 19/20)
    • 2,2 (SoSe 19)
    • 2,9 (WiSe 18/19)
    • 2,2 (SoSe 18)
    • 2,7 (WiSe 17/18)
    • 2,3 (SoSe 17)
    • 2,9 (WiSe 16/17)
    • 2,3 (SoSe 16)
    • 2,4 (WiSe 15/16)
    • 2,3 (SoSe 15)
    • 2,3 (WiSe 14/15)
    • 1,7 (SoSe 14)
    • 2,2 (WiSe 13/14)
    • 2,2 (SoSe 13)
    • 2,0 (WiSe 12/13)
  • M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie (vor WS 20/21 M.Sc. Lebensmitteltechnologie):

    • 3,2 (WiSe 22/23)
    • 2,2 (SoSe 22)
    • 2,6 (WiSe 21/22)
    • 1,7 (SoSe 21)
    • 2,7 (WiSe 20/21)
    • 2,4 (SoSe 20)
    • 2,4 (WiSe 19/20)
    • 1,8 (SoSe 19)
    • 2,7 (WiSe 18/19)
    • 2,9 (SoSe 18)
    • 2,9 (WiSe 17/18)
    • 2,3 (SoSe 17)
    • 2,1 (WiSe 16/17)
    • 1,9 (SoSe 16)
    • 2,1 (WiSe 15/16)
    • 2,0 (SoSe 15)
    • 2,1 (WiSe 14/15)
    • 1,7 (SoSe 14)
    • 2,1 (WiSe 13/14)
    • 2,0 (SoSe 13)
    • 2,0 (WiSe 12/13)
  • M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie:

    • Zulassung nur zum Wintersemester
    • 2,2 (WiSe 22/23)
    • 2,0 (WiSe 21/22)
    • 1,9 (WiSe 20/21)
    • 2,0 (WiSe 19/20)
    • 2,0 (WiSe 18/19)
    • 2,2 (WiSe 17/18)
    • 2,3 (WiSe 16/17)
    • 2,2 (WiSe 15/16)
    • 2,7 (WiSe 14/15)
  • M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften:

    • Zulassung ab WS 20/21 nur zum Wintersemester
    • 3,2 (WiSe 22/23)
    • 3,2 (WiSe 21/22)
    • 3,7 (WiSe 20/21)
    • 3,3 (SoSe 20)
    • 3,4 (WiSe 19/20)
    • 3,1 (SoSe 19)
    • 3,3 (WiSe 18/19)
    • 2,2 (SoSe 18)
    • 3,4 (WiSe 17/18)
    • Bis zum WiSe 17/18 konnten in allen Verfahren alle Bewerber zugelassen werden.
  • M.Sc. Tierwissenschaften:

    • 3,4 (WiSe 22/23)
    • 3,1 (SoSe 22)
    • 3,2 (WiSe 21/22)
    • 3,3 (SoSe 21)
    • 3,2 (WiSe 20/21)
    • 3,2 (SoSe 20)
    • 3,4 (WiSe 19/20)
    • 3,2 (SoSe 19)
    • 3,1 (WiSe 18/19)
    • 2,8 (SoSe 18)
    • 3,2 (WiSe 17/18)
    • 3,3 (SoSe 17)
    • 3,4 (WiSe 16/17)
    • 2,7 (SoSe 16)
    • 3,4 (WiSe 15/16)
    • Bis zum WiSe 15/16 konnten in allen Verfahren alle Bewerber zugelassen werden.


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Wie und wann schreibe ich mich für den Studiengang ein?


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Gibt es ein Nachrückverfahren?

  • Sollten Sie aufgrund kapazitätsbezogener Zulassungsbeschränkungen (NC) keine Zulassung erhalten haben, aber die Zugangsvoraussetzungen ansonsten erfüllen, erfolgt die Teilnahme am Nachrückverfahren automatisch.
  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zu möglichen Nachrückverfahren ab. Sie werden informiert, wenn Sie im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz erhalten sollten.


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Wie bewerbe ich mich auf ein höheres Fachsemester?

  • Bewerbungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester sind zwischen 15. Februar bis 15. März (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. zwischen 15. August bis 15. September (Studienbeginn im Wintersemester) über das Bewerberportal  möglich.
  • Das Bewerberportal erreichen Sie über folgenden Link: studienservice.uni-bonn.de.
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Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Platzhalter Mann  

 
Dr. Andreas Reusch
Meckenheimer Allee 174
53115 Bonn

+49 228 73-3146
  +49 151 26347632
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Zur Zeit sind nur telefonische Beratungsgespräche möglich.
Terminvereinbarung per E-Mail.

       


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