Dekanat
Das Dekanat besteht aus der Dekanin bzw. dem Dekan als Vorsitzenden und bis zu drei Prodekaninnen bzw. Prodekanen. Es leitet die Fakultät und ist in allen Angelegenheiten der Fakultät zuständig. Es setzt die Entscheidungen des Fakultätsrats um und ist ihm gegenüber verantwortlich.