Universität Bonn

Landwirtschaftliche Fakultät

Masterbewerbung

Bewerbung Masterstudiengänge

Sie finden auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zur Bewerbung (Antrag auf Zulassung) für die Masterstudiengänge Ernährungswissenschaften, Molekulare Lebensmitteltechnologie, Naturschutz- und Landschaftsökologie, Nutzpflanzenwissenschaften und Tierwissenschaften.

Informationen zur Bewerbung...

Aktueller Hinweis

Das Bewerbungsportal wurde für den M.Sc. Tierwissenschaften für das erste Fachsemester wurde nochmals bis zum 15.03.24 geöffnet.

FAQ rund um die Masterbewerbung

Bewerbungen für das Wintersemester:

  • Internationale BewerberInnen: vom 01. April bis zum 30. April
  • Deutsche, EU- und gleichgestellte BewerberInnen: vom 15. Juni bis zum 15. Juli

Bewerbungen für das Sommersemester:

  • Internationale BewerberInnen: vom 01. Oktober bis zum 31. Oktober
  • Deutsche, EU- und gleichgestellte BewerberInnen: vom 15. Dezember bis zum 15. Januar
     
  • Für die Masterstudiengänge M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie und M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften ist eine Bewerbung nur zum Wintersemester möglich.
  • Informationen dazu, ob internationale Bewerberinnen und Bewerber den Deutschen gleichgestellt sind, finden Sie in folgenden Verordnungen:
    • Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung in der aktuellen Fassung.
    • Gesetz über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz) in der aktuellen Fassung.
    • Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (Vergabeverordnung) in der aktuellen Fassung.
  • Als Zugangsvoraussetzung benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelorstudium) im jeweiligen Fach oder eines verwandten Faches. Weitere Details finden Sie in den jeweiligen Prüfungsordnungen (§ 3) und in der Auswahlverfahrenssatzung.
  • Die Einstufung als verwandtes Fach erfolgt anhand Ihrer Bewerberunterlagen durch eine Auswahlkommission. Vorherige Anfragen zur Verwandtschaft können daher nicht beantwortet werden.
  • Die letzte Prüfungsleistung aus Ihrem ersten berufsqualifizierenden Abschluss muss vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein. Der Nachweis dazu muss zu Studienbeginn im Prüfungsbüro erfolgen. Aus dem Nachweis (Zeugnis, Transcript of Records oder Bescheinigung des Prüfungsamtes) muss hervorgehen, dass alle Leistungen inklusive Abschlussarbeit des vorangehenden Studiums noch im Semester der Bewerbung abgelegt wurden. Das bedeutet, dass auch die Abschlussarbeit (ggfls. inklusive Kolloquium) spätestens bis zum 30.09. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. 31.03. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) absolviert sein müssen.
  • Studierende von Fachhochschulen, die kein Abitur haben, müssen bereits vor der Einschreibung Ihr Bachelorstudium abgeschlossen haben, und zur Einschreibung das Abschlusszeugnis vorlegen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ein Deutsch-Sprachzertifikat benötigen (z.B. DSH 2 oder TestDaF 4444). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des International Office. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Internationale Büro der Landwirtschaftlichen Fakultät.

Die angegebenen Studienplätze beziehen sich auf Bewerbungen aus EU/EWR-Staaten. Für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU/EWR-Staaten sind 5% (mindestens ein Studienplatz) der Studienplätze reserviert.

Studienplätze im Wintersemester:

  • M.Sc. Ernährungswissenschaften: 37
  • M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie: 37
  • M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie: 25
  • M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften: 170
  • M.Sc. Tierwissenschaften: 51

Studienplätze im Sommersemester:

  • M.Sc. Ernährungswissenschaften: 10
  • M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie: 6
  • M.Sc. Tierwissenschaften: 13
  • Folgende Dokumente müssen Sie im Bewerbersystem hochladen (PDF oder jpg):
    • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
    • Zeugnis oder aktuelle, vorläufige Notenübersicht in deutscher oder englischer Sprache über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z.B. Bachelorstudium). Die Durchschnittsnote muss erkennbar sein und die absolvierten Module müssen einzeln aufgeführt sein, um die Verwandtschaft eines Studienganges beurteilen zu können.
    • Übersetzte Dokumente müssen amtlich beglaubigt sein
    • Bewerberinnen und Bewerber aus China, Vietnam und Indien müssen ein APS-Zertifikat beilegen.
  • Bewerber mit vorläufiger Notenbescheinigung: Sie bewerben sich mit dem zum Zeitpunkt der Bewerbung aktuellen Notendurchschnitt. Spätere Änderungen an der Note können nicht berücksichtigt werden. Den Nachweis über den Abschluss aller Leistungen müssen Sie zur personellen Erstanmeldung zu Studienbeginn im Prüfungsbüro nachweisen. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Leistungen (inkl. Abschlussarbeit und ggfls. dazugehörigem Kolloquium) bis zum 30.09. (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. bis zum 31.03. (bei Studienbeginn zum Sommersemester) abgelegt sein müssen.
  • Alle zwingend erforderlichen Angaben werden im Bewerberportal abgefragt. Sie können die Bewerbung jederzeit unterbrechen und sich später wieder einloggen, um die Bewerbung zu vervollständigen.
  • Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online. Eine zusätzliche Übersendung der Unterlagen per Post ist nicht notwendig!
  • Unterlagen, die auf dem Postweg eintreffen können nicht berücksichtigt werden und werden nicht zurückgesandt.
  • Bitte denken Sie daran die Bewerbung im Online-Portal vollständig abzuschließen und abzusenden. Bewerbungen, die nicht fristgerecht abgesendet wurden, können nicht berücksichtigt werden.
  • Bei Anfragen zu Ihrer Bewerbung geben Sie bitte immer die Bewerbernummer an.
  • Das Bewerberportal erreichen Sie über folgenden Link: studienservice.uni-bonn.de.
  • Nachdem Sie die Bewerbung über das Online-Portal abgeschickt haben, können Sie selbstständig keine Änderungen mehr an Ihrer Bewerbung vornehmen. Wenn Sie nachträglich noch einen Fehler in Ihrer Bewerbung finden können Sie gerne den unten stehenden Ansprechpartner kontaktieren. Dieser kann Änderungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vornehmen.
  • Nach dem Ende der Bewerbungsfrist werden keine Änderungen mehr vorgenommen.
  • Nach dem Ende der Bewerbungsfrist findet die Sitzung der Auswahlkommission für den jeweiligen Masterstudiengang statt. Diese Kommission entscheidet über die Verwandtschaft von Studiengängen und wie viele Zulassungen für das entsprechende Semester ausgesprochen werden.
  • Die Bescheide (Zulassung sowie Ablehnung) werden über das Bewerbersystem versandt. Sie können jederzeit den aktuellen Status im Bewerbersystem einsehen. Die Bescheide erhalten Sie ausschließlich per E-Mail, an die bei der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse.
  • Es kann einige Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist dauern, bis eine Entscheidung getroffen wurde und Sie eine Antwort auf Ihre Bewerbung erhalten.
  • Die Zulassung ist nur für das jeweilige Semester gültig und kann nicht in nachfolgende Semester übertragen werden.
  • Wenn Sie aufgrund des Nummerus Clausus abgelehnt wurden, ist Ihr Studiengang generell als verwandt eingestuft worden. Allerdings gab es mehr Bewerbungen auf den Studiengang als Studienplätze zur Verfügung stehen. Sofern es ein Nachrückverfahren gibt, nehmen Sie automatisch daran teil.
  • Sollten Sie die studiengangsspezifischen Zugangsbedingungen nicht erfüllen, so können Sie keinen Studienplatz erhalten, da Ihr Studiengang als nicht verwandt eingestuft wurde oder Ihre Bewerbung unvollständig war. Näheres finden Sie unter dem Zugangsvoraussetzungen. Sie nehmen in diesem Fall auch nicht am Nachrückverfahren teil.

M.Sc. Ernährungswissenschaften:

  • 3,1 (WiSe 23/24)
  • 3,0 (SoSe 23)
  • 3,1 (WiSe 22/23)
  • 2,4 (SoSe 22)
  • 2,7 (WiSe 21/22)
  • 3,0 (SoSe 21)
  • 2,7 (WiSe 20/21)

M.Sc. Molekulare Lebensmitteltechnologie:

  • 3,2 (WiSe 23/24)
  • 3,1 (SoSe 23)
  • 3,2 (WiSe 22/23)
  • 2,2 (SoSe 22)
  • 2,6 (WiSe 21/22)
  • 1,7 (SoSe 21)
  • 2,7 (WiSe 20/21)

M.Sc. Naturschutz und Landschaftsökologie:

  • Zulassung nur zum Wintersemester
  • 2,0 (WiSe 23/24)
  • 2,2 (WiSe 22/23)
  • 2,0 (WiSe 21/22)
  • 1,9 (WiSe 20/21)

M.Sc. Nutzpflanzenwissenschaften:

  • Zulassung nur zum Wintersemester
  • 3,3 (WiSe 23/24)
  • 3,2 (WiSe 22/23)
  • 3,2 (WiSe 21/22)
  • 3,7 (WiSe 20/21)

M.Sc. Tierwissenschaften:

  • 3,2 (WiSe 23/24)
  • 3,3 (SoSe 23)
  • 3,4 (WiSe 22/23)
  • 3,1 (SoSe 22)
  • 3,2 (WiSe 21/22)
  • 3,3 (SoSe 21)
  • 3,2 (WiSe 20/21)
  • Die Einschreibefristen sind in Ihrem Zulassungsbescheid definiert.
  • Für den Ablauf der Einschreibung finden Sie unter diesem Link alle Informationen.
  • Sollten Sie aufgrund kapazitätsbezogener Zulassungsbeschränkungen (NC) keine Zulassung erhalten haben, aber die Zugangsvoraussetzungen ansonsten erfüllen, erfolgt die Teilnahme am Nachrückverfahren automatisch.
  • Bitte sehen Sie von Nachfragen zu möglichen Nachrückverfahren ab. Sie werden informiert, wenn Sie im Nachrückverfahren noch einen Studienplatz erhalten sollten.
  • Bewerbungen für die Zulassung in ein höheres Fachsemester sind zwischen 15. Februar bis 15. März (Studienbeginn im Sommersemester) bzw. zwischen 15. August bis 15. September (Studienbeginn im Wintersemester) über das Bewerberportal  möglich.
    • Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Wintersemester ist der Antrag auf Anerkennung bis zum 01.08. zu stellen.
    • Für die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester im Sommersemester ist der Antrag auf Anerkennung bis zum 01.02. zu stellen.
    • Mehr Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros.
  • Das Bewerberportal erreichen Sie über folgenden Link: studienservice.uni-bonn.de.

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